Schulische Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können: „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ Art. 2 Abs. 2 BayEUG
Dieser Auftrag wird im Landkreis Miesbach durch die Kooperation zwischen Grund- bzw. Mittelschulen und der Anton-Weilmaier-Schule, Hausham im Rahmen folgender schulischer Angebote umgesetzt:
• Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagigischem Förderbedarf an der jeweiligen Sprengelschule
• Betreuung von Kooperationsklassen: Sie setzen sich zusammen aus Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einzelnen Grund- und Mittelschulen
• Kooperation mit den beiden Schulen mit Schulprofil Inklusion im Landkreis, der Grundschule Valley und der Mittelschule Miesbach
• Mitarbeit an der Inklusionsberatungsstelle im staatlichen Schulamt Miesbach inklusion@ibs-mb.de
Die Sonderschullehrkräfte der Anton-Weilmaier-Schule begleiten und beraten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ihre Eltern und Lehrkräfte an den jeweiligen Regelschulen.
Für den Unterricht in inklusiven Zusammenhängen gilt: so viel Gemeinsamkeit beim Lernen wie möglich, so wenig Differenzierung bei Leistungsunterschieden wie nötig. Vielfalt beinhaltet aber auch die Möglichkeit zur Notenaussetzung und damit zu lernzieldifferenten Unterrichtsinhalten. Die Sonderschullehrkräfte sind im Inklusionsteam eingebunden und unterstützen vor Ort wesentliche Faktoren für gelingende Inklusion.